Die Klimaseniorinnen erhalten vor dem EGMR-Recht – und die EU verhindert, dass die Schweiz ihre Klimaziele erreichen kann.
Gemäss der Nachrichtenagentur Reuters hat heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg das Urteil zur Klage der Schweizer Klimaseniorinnen gesprochen und dem Verein recht gegeben, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen stärker reduzieren muss. Das Gericht befindet, dass Klimaschutz zur Gesundheit beitrage und damit ein Menschenrecht sei, und dass die Schweizer Regierung somit durch das Verfehlen von Emissionsreduktionszielen Menschenrechte verletzt habe.
Gemäss den Daten der Bundesämter (BAFU) hat die Bevölkerung der Schweiz ihren Treibhausgasausstoss in der Schweiz bis im Jahr 2021 gegenüber 1990 um 37 Prozent reduziert. Damit hätten wir das Zwischenziel des geltenden CO2-Gesetzes (20 Prozent Reduktion des Treibhausgasausstosses bis 2020) fast um das Doppelte übertroffen. Doch das Bevölkerungswachstum, am meisten die ungehinderte Einwanderung aus der EU, hat dazu geführt, dass der Gesamtausstoss der Schweiz an Treibhausgasen nur um 18 Prozent gesenkt werden konnte und die Ziele nicht erreicht wurden. Das hohe Bevölkerungswachstum macht sämtliche Sparbemühungen der Einwohner zunichte, und es wird für die Schweiz immer schwieriger, die Pariser Klimaziele zu erreichen.
Umso stossender ist, dass Maros Sefcovic, Vizepräsident der Europäischen Kommission, sich bis dato weigert, das Thema des starken Bevölkerungswachstums und seine Folgen für die Schweiz in den zurzeit stattfindenden Verhandlungen mit der EU auch nur zu thematisieren. Offenbar weiss in der EU die eine Hand (der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) nicht, was die andere Hand (die EU) tut, nämlich dass sie in ihren Verhandlungen mit der Schweiz aktiv verhindert, dass die Schweiz ihr Bevölkerungswachstum in den Griff bekommt.
Erika Häusermann
Vizepräsidentin ECOPOP
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